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Winterausrüstung
Vor über einem Jahr aktualisiert

M+S

oder

Reifen mit der Kennzeichnung M.S, M+S, M&S und/ un dem Alpin-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) werden als Winterreifen angesehen (Ausnahmen in Deutschland und Frankreich). Eine gemessene Wintertauglichkeit wird jedoch nur Reifen mit dem Alpin-Symbol bescheinigt.

Luxemburg

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) müssen an allen Rädern ordnungsgemäße Winterreifen angebracht sein.

Deutschland

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) müssen an allen Rädern ordnungsgemäße Winterreifen angebracht sein.

Alle neuen, seit 1.1.2018, hergestellten Winterreifen, müssen das Alpin-Symbol tragen. Reifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor diesem Datum hergestellt wurden, erfüllen die Bedingungen als Winterreifen bis 30.9.2024. Nach diesem Datum müssen Reifen das Alpin-Symbol tragen.

Österreich

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) müssen vom 1. November bis 15. Apri an allen Rädern ordnungsgemäße Winterreifen angebracht sein.(Mindestprofiltiefe 5 mm).

Schweiz

Keine generelle Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist die Benutzung von Winterreifen dringend empfohlen. Wenn der Verkehr wegen ungeeigneter Bereifung behindert wird, können Geldbußen verhängt werden. Mögliche Mithaftung bei Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen.

Italien

Keine einheitliche Regelung, Winterreifen jedoch in vielen Regionen bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben. Auf die Regelungen wird durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen. In Südtirol (inkl. Brennerautobahn) sind Winterreifen vom 15. November bis 15. April vorgeschrieben, im Aosta-Tal vom 15. Oktober bis 15. April.

Frankreich

Bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) besteht eine generelle Winterreifenpflicht für Bergregionen (Alpen, Pyrenäen, Vogesen, Jura, Zentralmassiv und Korsika) vom 1. November bis 31. März. Reifen mit M+S Kennzeichnung erfüllen die Bedingungen als Winterreifen bis 1.11.2024.

Schneeketten dürfen nur dann verwendet werden, wenn dies erforderlich ist

(z.B. schneebedeckte Fahrbahn). Vor dem Befahren einer Straße mit

entsprechender Beschilderung (runde, blaue Tafel mit Schneekettensymbol)

müssen Schneeketten

auf mindestens 2 Antriebsrädern montiert werden. Ausnahme: Fahrzeuge,

die durch eine Zusatztafel von der Schneekettenpflicht ausgenommen sind.

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